top of page
ACENTUM -  Global Relocation Services -

ARBEITSBEWILLIGUNGEN UND GESCHÄFTSREISE-VISA

Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung weisen unser Business-Immigration Spezialisten unseren Mandanten stets den effizientesten Weg durch das sich oft schnell ändernde Umfeld von Vorschriften und Vorgaben.

Profitieren Sie als ACENTUM-Kunde von unserer jahrzehntelangen Erfahrung.
Neben unserer hohen Fachkompetenz, professionellen Arbeitsweise und grossem Engagement für die Interessen unserer Kunden, sowie unserer jahrzehntelange Zusammenarbeit mit den verschiedensten beteiligten Behörden auf allen involvierten Ebenen in der ganzen Schweiz.



Unsere modular und individuell wählbaren Leistungen in diesem Bereich umfassen:
 

  • Beantragung von Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen für EU/EFTA-Staatsangehörige

  • Beantragung von Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen für Nicht-EU-/EFTA-Staatsangehörige

  • Visumanträge im Heimat- oder Aufenthaltsland des Visumantragstellers

  • Begleitung zu den Terminen für die An-, Um- und Abmeldung bei den lokalen Behörden in der Schweiz

  • Begleitung zu den Terminen für die Biometrie bei den kantonalen Migrationsämtern

  • Änderung der Arbeitsbewilligung bei Kantonswechsel (insbesondere für Nicht-EU / EFTA-Staatsangehörige)

  • Verlängerung von Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen
     

Mit den nachfolgend im Detail aufgeführten Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen und Dienstleistungen in der Schweiz können wir Sie mit unserer langjährigen Erfahrung effizient und professionell unterstützen:
 

  • L-Aufenthaltserlaubnis
    (Kurzaufenthaltsbewilligung für Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige)

  • Aufenthaltstitel B
    (max. 5 Jahre Validierung - für Nicht-EU/EFTA-Bürger)

  • G-Aufenthaltserlaubnis
    (Grenzgängerbewilligung für EU/EFTA-Staatsangehörige)

  • C-Arbeits-/Aufenthaltserlaubnis
    (Niederlassungsbewilligung)

  • C1-Arbeits-/Aufenthaltserlaubnis
    (Daueraufenthaltsbewilligung für Familienangehörige von Beamten zwischenstaatlicher Organisationen und für Angehörige ausländischer Vertretungen / nicht EU-EFTA)

​

  • Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA L
    (Kurzaufenthaltsbewilligung für EU/EFTA-Staatsangehörige)

  • Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA B
    (max. 5 Jahre Validierung - für EU/EFTA-Bürger)

  • Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA G
    (Grenzgängerbewilligung für EU/EFTA-Staatsangehörige)

  • Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA C
    (Niederlassungsbewilligung für EU/EFTA-Staatsangehörige)

  • Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA Ci
    (Daueraufenthaltsbewilligung für Familienangehörige von Beamten zwischenstaatlicher Organisationen und für Angehörige ausländischer Vertretungen / EU-EFTA-Staatsangehörige)


 

  • 90 Tage Arbeitserlaubnis

  • 120 Tage Arbeitserlaubnis

  • Anmeldung bei den zuständigen Behörden, wie Kreis- oder Gemeindeämtern

  • Ummeldung bei den zuständigen Behörden wie Kreis- oder Gemeindeamt

  • Abmeldung bei den jeweils zuständigen Stellen, wie Kreis-/Gemeindeämtern

  • Unterstützung bei der Erlangung von Visa (z. B. Visa für die mehrfache Einreise) bei Migrationsämtern

  • Änderung der Adresse

  • Kantonswechsel

  • Änderung des Mitarbeiterstatus

  • Arbeitgeberwechsel, insbesondere für Drittstaatsangehörige (inner- und ausserkantonal)

  • Begleitung zu Schweizer Behörden


Wenn ihre Frage zu Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen nicht in der obigen Liste aufgeführt ist, kontaktieren Sie uns bitte unter  immigration(at)acentum.com.

Wir unterstützen Sie gerne!

bottom of page